Hans-Helmuth Knütter, Josef Schüßlburner: Was der Verfassungsschutz verschweigt. Bausteine für einen Alternativen Verfassungsschutz-Bericht

Was der Verfassungsschutz verschweigt. Bausteine für einen Alternativen Verfassungsschutz-Bericht

Verlag: Institut für Staatspolitik [mehr Bücher von diesem Verlag zeigen]
Sparte: Politik
ISBN-13 978-3-939869-51-1
Preis: aktuell keine Daten vorhanden
"Wissenschaft und Tapferkeit bauen die Größe auf. (...) Jeder ist soviel, als er weiß, und der Weise vermag alles. Ein Mensch ohne Kenntnisse - eine Welt im Finstern. (...) Ohne Mut ist das Wissen unfruchtbar." (Baltasar Gracian: Handorakel und Kunst der Weltklugheit, Stuttgart, 1992, S. 2) Mit diesen Worten beginnt der Jesuitenpater Gracian (1601-1658) seine 1653 erschienene Aphorismensammlung "Oráculo manual y arte de prudencia" und betont in ihr Tapferkeit, Weisheit, umfassende Reflexionsbereitschaft und menschliche Integrität in Bezug auf jede reife Wissenschaft.
Daß diese Tugenden im politischen Deutschland der Gegenwart und an den Hochschulen kaum beherzigt werden, dafür steht die heutige tagesprofane Publizistik sowie beispielsweise die Nachkriegspolitikwissenschaft der Gegenwart, die sich in einer Welt finsterer, nebulöser, zutiefst tendenziöser und damit wenig durchdachter Begriffe in der Burteilung politischer oder historischer Konfigurationen zu sonnen pflegt und dem Bürger "herrschaftsfrei" eine "richtige" Meinung nahezulegen versucht. Doch wo Finsternis herrscht, bleibt - zumindest temporär - die Sonne, der freie Geist, das umfassende und nahezu alles erfassende Denken fern.
Die Divergenz zwischen Norm und Wirklichkeit, zwischen grundgesetzlicher Forderung und alltäglicher Praxis des demokratischen Anspruchs in der Bundesrepublik nimmt damit zu. Zeichnet sich die normativistische Publizistik, das heißt jene wertegebundene und denkerisch nicht offene Meinungshegemonie dadurch aus, daß sie die große Lücke zwischen dem verfassungspolitischen Ideal und zentralen Strukturmerkmalen der Praxis - namentlich verursacht durch den Verfassungsschutz - zwar zu erkennen bereit ist, diese Lücke aber nicht überwindet sondern mit ihrer Terminologie legitimiert, so gerät das sich als Rechtsstaat proklamierende staatliche System zur reinen Farce. Das Mittel seiner Institutionen ist die bloße Legitimationsideologie, die niemals selbst mit der Wahrheit kongruent ist. Eine solche in den Demokratien des Westens einmalige Erscheinung und Verfahrensweise nennt sich - bedingt durch die Prärogativen des Besatzungsstatus nach 1945 - in Deutschland "wehrhafte Demokratie". Die Idee dazu stammt von Karl Loewenstein (1891-1973), einem in die USA emigrierten deutschen Exilanten. Sie findet, nachdem er das Konzept im Aufsatz "Militant Democracy" entwarf, Aufnahme in Art. 87 Abs. 1 des Grundgesetzes und wird es politischer Opposition in der Bundesrepublik - so wissen wir heute - sehr schwer und damit das Demokratieprinzip selbst zunehmend hinfällig machen. (Loewenstein, Karl 1937: Militant Democracy, in: APSR, Heft 31/1937, S. 417-432, S. 638-658)
Die nunmehr von dem Juristen Josef Schüßlburner und dem Politikwissenschaftler Hans-Helmuth Knütter herausgegebene Studie, welche mit einem Vorwort des ehemaligen Senators des Inneren von Berlin, Heinrich Lummer, versehen ist, befaßt sich genau mit jenen Problemen des Umgangs mit politischen und oppositionellen Regungen und stellt dar, daß das "wehhafte Konzept" quasi hausgemacht zunehmende Probleme in sich birgt. Die Auseinandersetzung mit diesem Konzept und mit der damit zusammenhängenden Bedeutung der gesinnungsprüfenden Institution des Verfassungsschutzes ist deshalb umso begrüßenswerter, weil eine kritische Auseinandersetzung mit dem Kontrast zwischen verfassungsrechtlichem Ideal und seiner Wirklichkeit in sich demokratisch nennenden Staatsformen die eigentliche Vitalität und Zukunftsfähigkeit von Demokratien ausmacht.
Genau dies aber verhindere - so die Autoren - der Verfassungsschutz in Deutschland, der von "ausländischen Interventionen" (9), "Infiltrierung legaler oppositioneller Richtungen" (9) und einer Menge Begriffsschrott wie "Verfassungsfeind" oder "Extremist" traditionell seit 1949 nicht Abstand zu nehmen bereit ist. So spricht Schüßlburner zurecht in sein Beiträgen von einem "German way of democracy" (13), weil sich jene in Deutschland übliche Oppositionsbekämpfung mit allen Mitteln, begründet lediglich durch eine vermeintlich falsche "Geistestradition" beim politischen Gegner, in keiner anderen aufrechten parlamentarischen Demokratie Europas finden läßt.
Die Frage des Erkennens dieser sonderbaren Demokratiepraxis und ihrer Strategie der Pluralismusbeschränkung oder sogar Pluralismusbekämpfung in Deutschland, die von vielen oppositionellen Strömungen neuerdings aufgeworfen wird, wird mit dem Argument beiseite geschoben, daß dieses kritische Erkennen lediglich aus "falschen" Denkmodellen heraus erfolgt sei, man "Aufklärung" - beispielsweise gegen "rechts" - betreiben müsse. Vereinfacht ausgedrückt könnte man die bundesdeutsche "Logik" auch so umschreiben: Nur wer "richtig" denkt, also das denkt, was zu denken gewünscht wird, erkennt kein Problem mehr und ist der bundesdeutschen "Freiheitlichkeit" würdig. Spätestens aber mit Rousseau wissen wir jedoch, daß dieser Zwang zur Quasi-Freiheit ("Freiheitlichkeit") dem Postulat umfassender Freiheit selbst widerspricht.
Hieraus wird deutlich, daß das gegenwärtige politische System und sein "Verfassungsschutz" ein ganz spezielles Denkmuster als Bedingung zur Akzeptanz benötigt. Werden Probleme durch Andersdenkende erkannt, werden diese und die Benennung derselben negiert oder kriminalisiert auf Grund der Tatsache, daß ihre Verfechter getreu der marxistischen politologischen Terminologie Johannes Agnolis oder Peter Brückners ein "falsches" Bewußtsein hätten, also einfach anders denken. Hier zerstört die freiheitlichste Staatsordnung auf deutschem Boden ihren eigenen Anspruch, was die Autoren des zu besprechenden Buches zu folgendem trefflichen Schluß kommen läßt: "Naturgemäß geht die stärkste Bedrohung für die Verfassungsordnung von den politischen Kräften aus, welche die politische Macht ausüben." (15)
So besteht die Leistung der vorliegenden Studie darin, daß sie aus kritischem Reflexionsvermögen heraus aufzeigt, warum infolge einer sich radikalisierenden Infiltrierung und strategischen Paralysierung des eigentlich grundgesetzlich geforderten politischen Pluralismus im Agieren des Verfassungsschutzes selbst etwas zutiefst Verwerfliches und Demokratieunverträgliches liegt. Dazu zählen die Autoren der spannend zu lesenden 579 Seiten auch gegenwärtige Methoden der Politologie, die "Dissidenten" als Ketzer definiert und sie gleichsam analog zum Konfessionsstaat des Mittelalters den sozialen Scheiterhaufen der Gegenwart preisgibt. Es wird damit also die Dynamik des Denkens selbst amtlich negiert. Aus dieser Sichtweise handelt eine solchermaßen verstandene Demokratie einem Lebensstrukturprinzip entgegen: Alles ist in Bewegung - auch das politische Denken, welches erst recht von den Formalismen der dogmatischen Nachkriegszeit ("Kriegsschuld", "Singularität von Verbrechen" etc.) abstrahieren sollte, um das Denken selbst anstelle vorteilhafter weil zunächst geforderter Opportunität zu bewahren.
Die normativistische Publizistik, die offenbar nicht zur umfassenden Integration auch außenstehenden und ebenso empirisch beweisbaren Wissens in der Lage ist, begibt sich in einen strukturellen Widerspruch zum eigenen Anspruch. Also - und das beherzigen die Autoren des vorliegenden Buches: Die Demokratie ist nur dann die beste aller Staatsformen, wenn wir begreifen und verinnerlicht danach leben, daß sie es auf bisher bestehende Weise nicht ist. Genau diesem Prinzip widersprechen die Methoden des sich nicht mehr in seiner Notwendigkeit rechtfertigenden Verfassungsschutzes der Bundesrepublik.
Es ist erfreulich, daß das Buch auch Lösungsvorschläge nicht vorenthält, sondern seinem Untertitel "Bausteine für einen alternativen Verfassungsschutz-Bericht" vollends Rechnung trägt. Dieser alternative Bericht wurde einst vom Bundesverfassungsgericht selbst im Jahre 2005 angeregt und wird nunmehr mit dem Anspruch, diesen Bericht "in einer rechtstaatlich gebotenen Weise" (21) vorzulegen, direkt in den ersten Kapiteln dieser Studie abgeliefert. Dazu gliedert sich das Buch sinnvoll in Bereiche, die die notwendigen Grundkomponenten eines alternativen Berichtes darstellen, der nicht mehr an politisch weltanschaulichen Ideologien mit ihrem "antipluralistischen Kampf" (25) ausgerichtet ist, sondern sich vor Augen hält, wie gegenwärtige Parteienkartelle und der Verfassungsschutz selbst "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" verstoßen (27ff.), "gegen die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten" agieren (97ff.) oder "gegen das Mehrparteienprinzip gerichtete Bestrebungen" kultivieren. (261ff.)
Erwähnenswert ist die konsequente Ausgestaltung dieses Anspruchs im brillianten Kapitel "Diskussion über Verbot der SPD? Würdigung der Sozialdemokratie nach VS-Methodik". (475ff.) In ihm wird dargestellt, warum ein latenter "Antisemitismus in der sozialistischen Bewegung" (488) bestand, der bei auch auf die SPD übertragener und angewandter Methode des Verfassungsschutzes auch die SPD einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht würdig machen müßte. Es wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen, betrachtet man vor allem das Paradox, daß das, was im amtlichen Bundesdeutsch als "rechtsextrem" konstruiert wird, tief in den der SPD nahestehenden Gewerkschaften nistet und daß nach einer seriösen Studie 19,1% der Gewerkschafter - womöglich unbewußt aber nach amtlichen Maßstäben definitiv - "rechtsextrem" sind. "Insgesamt bedeutet dies bei ca. 7,5 Mio. Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften etwa 1,5 Mio. gewerkschaftliche Rechtsextremisten (...)". (490)
Nach vollendeter Lektüre lernt der Leser den unermesslichen Wert einer ergebnisoffenen Diskussion, getragen von unabhängigen und nur ihrem Gewissen untergeordneten Volksvertretern im Sinne des klassischen Verständnisses des Parlamentarischen Rates und des Grundgesetzes (Art. 38 GG) schätzen und kommt unweigerlich zu der eigenen Erkenntnis, daß die Definition von "Extremisten" immer auch von Menschen gemacht ist, mit Motiven behaftet ist und bei aufrechter und konsequenter Anwendung auch auf jene zutreffen würde, die sich eigentlich zum gebastelten "Verfassungsbogen" zugehörig fühlen und Angst vor jenem Moment haben, einmal selbst frühmorgens aufzuwachen und plötzlich "Nazi" zu sein, weil der von ihnen fabrizierte Begriffsmüll nahezu multifunktional angewendet werden kann - wenn man nur möchte und politische Motive hat.
Der altherkömmlich und damit hinfällig gewordenen parteipolitischen Demokratiepraxis mit ihrer Tendenz zu ideologischem Freund-Feind-Denken - eigentlich laut amtlicher Beurteilung Kennzeichnen der "Extremisten" und nicht der "Demokraten" - wird mit diesem Buch zugunsten einer neuen denkerischen Freiheit eine zukunftsfähige Perspektive gegenübergestellt. Die Ambivalenz der veralteten politischen Praxis mit ihrer Möglichkeit der Aushöhlung der Legalität der Verfassungsordnung zugunsten etablierter Parteien, wie sie Carl Schmitt schon früher erkannte (Schmitt, Carl 1998: Legalität und Legitimität, S. 10.), wird zudem für den geneigten Leser dann nachvollziehbar, wenn er sich vergegenwärtigt, daß durch diese Tendenz aus der verbrieften Mitbestimmung aller Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG) bei der Willensbildung des Volkes längst eine amtlich-hegemoniale Bestimmung über die politische Willensbildung des Volkes geworden ist.
Die Gefahr einer solchen oligarchischen Erstarrung des Parteiensystems erahnten selbst die Macher des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat, wenn sie sich dessen bewußt waren, daß die Anpassungsfähigkeit der Parteien durch die Ausgrenzung definierter "Außenseiter" der Dynamik neuer gesellschaftlicher Entwicklungen nicht gewachsen sein würde. Sie übertrugen deshalb die Befugnisse, zu denen das "wehrhafte" Konzept ermächtigt, an das Bundesverfassungsgericht, um das Handeln der Regierungs- und Verwaltungsexekutiven - also auch der Verfassungsschutzämter - gesinnungsfrei zu halten. (Vgl. Niclauß, Karlheinz: Der Weg zum Grundgesetz, 1998, S. 207) Mit der Praxis des heutigen Verfassungsschutzes ist genau das Gegenteil eingetreten.
Die Autoren der vorliegenden Studie füllen somit eine peinliche Lücke, die zu Füllen bundesdeutsche Staatsorgane selbst versäumt haben. So sind dem Leser zudem vor allen Dingen die Kapitel über die Infiltration deutscher Rechts-Parteien durch V-Leute des In- und Auslandes (342ff.) zu empfehlen, da diese überzeugend den inszenierten Neonazismus (343) beschreiben und angesichts permanent reproduzierter medialer Hysterie zu bedenken geben, daß der reife Demokrat zwischen tatsächlichen und vermeintlichen "rechtsextremen Vorgängen" zu unterscheiden lernen müsse. Auch die Infiltrierung durch den US-Auslandsgeheimdienst CIA wird ausgiebig anhand eines Beispiels dargestellt, welches einer genaueren Betrachtung seit langem harrt. Es handelt sich um den Versuch der Anwerbung des UNO-Beamten Prof. Dr. Dr. Alfred M. de Zayas durch den CIA zur Infiltration der rechten Szene, namentlich der Republikaner, in der Bundesrepublik Deutschland. Zayas betont bilanzierend in seinem im Buch abgedruckten Interview: "Es besteht angesichts der politisch-psychologischen Lage in Deutschland gewissermaßen ein strategisches Dauerinteresse, die "Gefahr von Rechts" warm zu halten." (350)
Wer also bereit ist, seinen geistigen und normativen Horizont mit dem Ziel des Erkenntnisgewinns zu erweitern und damit von den tagespolitisch opportunen oder karrieredienlichen Nutzenserwägungen und ihren monolog reproduzieren Phrasen "ausländerfeindlich", "verfassungswidrig", "extremistisch", "antisemitisch" etc. absieht, dem sei dieses Buch wärmstens empfohlen. Den anderen möge ihr nur menschlicher Hang zum jeweils subjektiv Opportunen zwar verziehen sein, nicht aber die damit zusammenhängende und von ihnen selbst praktizierte Aufkündigung des politischen Vertrages, der eigentlich Demokratie und Pluralismus zuzusichern gedachte.
Dieser Gedanke einer wahrlich reifen demokratischen Geisteshaltung findet sich schon in der politischen Philosophie des pantheistischen jüdischen Philosophen Benedict Spinoza (1632-1677). Er formuliert in seiner "Theologisch-politischen Abhandlung" 1670, daß nur jene Meinungen als aufrührerisch gelten, "welche mit ihrer Aufstellung den Vertrag beseitigen." (Spinoza, Benedict von 1870: Theologisch-politische Abhandlung [dt. Jena 1802], Berlin, S. 270.) Die faktisch-physische - also aufrührerische - Beseitigung des demokratischen Pluralismus liegt also tatsächlich tendenziell auf Seiten des Verfassungsschutzes und seinen Sachwaltern selbst und nicht bei der von ihm beobachteten legalen Opposition, welche nur eine geistige aber lediglich vom Hauptstrom differierende Meinung vertritt. Befreit also die reflektierende Methode der Autoren dieses Buches von der normativen Begriffsbildung eindimensionaler Wahrheitsansprüche, die staatsphilosophisch potentiell unwahr sind, so ist der Staat - folgt man dem vorliegenden alternativen Verfassungsschutzbericht - nun ein von Selbstbewußtsein und Freiheit des Geistes bestimmtes Gemeinwesen komplexerer Erkenntnisräume. Eine dahingehend agierende Politologie ist Substanz und nicht zersetzende Funktion von sich ohnehin immer wieder erübrigenden Modeströmungen.
Fazit
Die faktische Beseitigung des demokratischen Pluralismus liegt - so die Autoren - tendenziell immer auch auf Seiten des Verfassungsschutzes selbst. Das Buch zeichnet sich besonders durch diese reflektierende Methode der Autoren aus, die veraltete eindimensionale Wahrheitsansprüche zugunsten einer neuen Freiheit des Geistes und zudem konstruktiv überwinden. Ein Muß für jeden selbstdenkenden Politikwissenschaftler.

Vorgeschlagen von Daniel Bigalke [Profil]
veröffentlicht am 16. April 2007

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